Grundstücksentwässerung

§ 60 Landeswassergesetz NRW

Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. Vorrangig gilt es, durch gesetzliche Umweltbestimmungen, Vorschriften (WHG) und Eigenkontrollverordnungen einzelner Bundesländer, dieses zu schützen.

Durch schadhafte Abwasserkanäle, Hausanschlüsse/Grundleitungen und Schächte, verursacht z.B. durch Muffenversätze, Einwurzelungen oder Rissbildung auch an Fett-oder Ölabscheideranlagen, versickert ungeklärtes Abwasser in das Erdreich und gefährdet die Umwelt- und dadurch unser Wasser.
Um den Zustand der bestehenden Entwässerungsleitungen abschließend zu beurteilen, ist nach Reinigung eine TV Inspektion in Form einer optischen Prüfung nach DIN 1986 - 30 erforderlich. Bei Neuanlagen oder wesentlicher Änderung ist eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 erforderlich.

Wir sind Ihr zertifizierter Partner für die Durchführung dieser Überprüfungen und stellen Ihnen nach erfolgreicher Prüfung das entsprechende Formular zur Vorlage bei den Ämtern aus.